AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerei Dühnen GbR, Zur Alten Fähre 9, 49740 Haselünne-Huden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tischlerei Dühnen GbR
Allgemeines
Jedem von uns bestätigten Auftrag liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die Inhalt eines jeden Vertrages sind, und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich anerkennt. Entgegenstehende
Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, die zur Zeit des Vertragsschlusses getroffen werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Angebote
Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Bestellungen des Auftraggebers bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang unserer Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Preise
Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an sechs Wochen. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung. Lieferung, Montage o.ä. eingetretene
Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderung bedingten (z.B. Umsatzsteuer) Preiserhöhungen, in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
Wir sind zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn uns durch unrichtige oder unvollständige Vorgaben oder Leistungsverzeichnisse des Auftraggebers zusätzliche Kosten entstanden sind ( z.B. Mengen- und Aufmaßabweichungen). Liegen diese
Voraussetzungen bei der Ausführung eines Pauschalvertrages vor, so sind wir berechtigt, eine den Mehrkosten entsprechende Änderung der Vergütungsvereinbarung zu verlangen.
Fertigung nach Unterlagen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor Produktionsbeginn, zu übergeben. Insbesondere hat er ein Leistungsverzeichnis mit einem klaren, vollständigen und für den Fachmann eindeutigen Inhalt vorzulegen. Fehler in den Unterlagen des Auftraggebers gehen voll zu dessen Lasten. Auch Folgekosten, wie nochmalige Fertigung u.ä. müssen vom Auftraggeber getragen werden.
Die allgemeine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen.
Baufreiheit
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zur vertraglich vorgesehenen Leistungszeit Baufreiheit für unsere Mitarbeiter besteht. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass wir vor Behinderung und Störung durch andere Unternehmen und Dritte geschützt sind. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit zur vertraglich vorgesehenen Zeit nicht vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat uns der Auftraggeber darüber unverzüglich zu unterrichten. Für die Aufnahme oder Wiederaufnahme unserer Leistung hat uns der Auftraggeber eine ausreichende Frist zu gewähren. Dabei hat er insbesondere zu berücksichtigen, ob und inwieweit wir Verpflichtungen aus anderweitigen Vertragsverhältnissen zu erfüllen haben.
Gefahrtragung vor Abnahme
Der Auftraggeber hat die Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die von uns mitgebrachten Werkzeuge und Materialien vor Vernichtung, Beschädigung und Diebstahl zu bewahren. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir für die ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung entsprechend den Vertragspreisen. Darüber hinaus haben wir Anspruch auf Vergütung der Kosten, die uns bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teiles der Leistung enthalten sind. Soweit wir die ausgeführte Leistung auf Grund von zufälliger Beschädigung oder Zerstörung wiederholen müssen, sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Tatsache der Beschädigung oder Zerstörung anzuzeigen und mitzuteilen, ob für die Wiederholung der beeinträchtigten Leistung eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber Teilabnahmen zu fordern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie aller noch offenstehenden Forderungen aus sonstigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung das Eigentum der Firma
Tischlerei Dühnen GbR, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Gegenständen und deren Weiterverkauf
einigen sich die Vertragspartner schon jetzt darüber, dass der Auftraggeber seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Firma Tischlerei Dühnen GbR abtritt. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Bezahlung und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, Der Auftraggeber tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Alle Kosten, die uns durch die Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers nahe legen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen.
Gewährleistung
Im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Auftraggeber zunächst ein Recht auf Nachbesserung. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Geltendmachung des Rechtes auf Nachbesserung bedarf der Schriftform. Die Nachbesserung hat innerhalb von 4 Wochen zu beginnen und ist zügig zu gestalten. Mängel des Werkes sind uns grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.
Mängelanzeigen
Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erkennt der Auftraggeber unsere einwandfreie Leistung an.
Fälligkeit und Verzug
Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Nach Fälligkeit und Mahnung hat der Auftraggeber das Recht, Verzugszinsen in üblicher Höhe zu verlangen, zumindest aber in Höhe seiner Kontokorrentzinsen.
Gerichtsstand
Der Sitz unseres Unternehmens in Haselünne ist Erfüllungsort. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meppen oder das Landgericht Osnabrück.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Verbraucherschlichtung
Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG
Die Tischlerei Dühnen GbR beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim verhandelt werden.